1. Warum wir in der Pflicht sind
- Nach dem Themenpapier des Verpackungsregisters ist der Versandhändler für die Versandverpackung selbst pflichtig, weil er die befüllte Verpackung erstmals an Endverbraucher abgibt. Für Produktverpackungen des Herstellers wäre er nur Vertreiber.
- Wer Ware aus dem Ausland bezieht oder dort fertigen lässt, gilt als Erstinverkehrbringer. Prodigi (Werk Venlo, Niederlande) ist Fulfillment-Dienstleister nach § 3 Nr. 14c VerpackG, die Pflicht bleibt beim Auftraggeber.
- Die EU-Verpackungsverordnung PPWR gilt seit 12. August 2026 zusätzlich, ändert an Registrierung und Systembeteiligung in Deutschland aber nichts. Neue Anforderungen (Leerraum, Rezyklatanteil, Kennzeichnung) kommen gestaffelt ab 2027 bis 2030.
2. Was Prodigi verpackt
| Produkt | Verpackung | Material für LUCID | Gewicht je Sendung (Schätzung) |
| Ungerahmter Druck | Versandhülse aus Hartpappe mit Kunststoffkappen, Druck in Seidenpapier | Papier, Pappe, Karton (PPK) · Kunststoff (Kappen) | PPK 250 g · Kunststoff 20 g |
| Gerahmter Druck 30×40 | Wellpappkarton mit Eckschutz, Luftpolster oder Papierpolster | PPK · Kunststoff (Folie) | PPK 600 g · Kunststoff 30 g |
| Gerahmter Druck 50×70 / 70×100 | Großer Wellpappkarton, Eckschutz, Folie | PPK · Kunststoff | PPK 1.200 g · Kunststoff 50 g |
Die Gewichte sind Schätzwerte aus üblichen Hülsen und Bilderkartons. Vor der Mengenmeldung einmal den Probedruck wiegen (Hülse ohne Inhalt, Kappen getrennt) und bei Prodigi die Verpackungsspezifikation anfragen: support@prodigi.com, Betreff „Packaging specification for EU fulfilment (German VerpackG reporting)“.
3. Mengenplanung für das erste Jahr
| Annahme | Wert |
| Bestellungen Deutschland im ersten Jahr | 150 (davon 70 % ungerahmt, 30 % gerahmt) |
| Papier, Pappe, Karton | 105 × 0,25 kg + 45 × 0,9 kg ≈ 67 kg, gemeldet 80 kg mit Reserve |
| Kunststoffe | 105 × 0,02 kg + 45 × 0,04 kg ≈ 4 kg, gemeldet 5 kg |
| Lizenzkosten bei diesen Mengen | rund 25 bis 60 € im Jahr, je nach System (Mindestpauschale) |
Nur Sendungen an deutsche Adressen zählen für LUCID. EU-Sendungen fallen unter die Systeme der Zielländer (siehe Abschnitt 6).
4. Ablauf in drei Schritten
- Registrieren bei LUCID (kostenlos, nur der Geschäftsführer oder ein bevollmächtigter Mitarbeiter): lucid.verpackungsregister.org → „Registrieren“. Nach der Bestätigungsmail die Daten aus Abschnitt 5 eintragen. Ergebnis: Registrierungsnummer im Format
DE1234567890123.
- Vertrag mit einem dualen System schließen und die geplanten Mengen aus Abschnitt 3 lizenzieren. Für unsere Größenordnung reichen die Online-Angebote (Abschnitt 7). Dabei die LUCID-Nummer angeben.
- Datenmeldung in LUCID: Nach Vertragsschluss in LUCID unter „Datenmeldung“ dieselben Mengen und das gewählte System eintragen (Planmengenmeldung). Bis 15. Mai des Folgejahres die tatsächlichen Mengen nachmelden (Jahresabschlussmeldung). Die Zahlen liefere ich aus dem Hub, die Bestellungen je Land und Variante liegen dort.
Reihenfolge einhalten: erst Registrierung, dann Systemvertrag, dann Datenmeldung. Verkaufsstart erst, wenn die Registrierungsnummer vorliegt. Die Registrierung ist in der Regel sofort wirksam.
5. Daten für die Registrierung
| Feld | Eintrag |
| Firma | studios in motion GmbH |
| Anschrift | Waldstraße 10, 33818 Leopoldshöhe, Deutschland |
| Vertretungsberechtigt | René Pfeiffer, Geschäftsführer |
| Handelsregister | Amtsgericht Lemgo, HRB 7951 |
| Umsatzsteuer-ID | DE 287 698 824 (VIES-geprüft 11.10.2026) |
| Nationale Kennnummer | Steuernummer der GmbH aus dem Steuerbescheid (nicht die USt-ID) |
| Markennamen | Omertà Studio (Pflichtfeld: alle Marken, unter denen Verpackungen in Verkehr kommen) |
| Verpackungsarten | Systembeteiligungspflichtige Verpackungen: Versandverpackungen (Hülse, Karton, Polster, Folie) |
| Vertriebskanal | Onlinehandel, omerta-art.de |
| Ansprechpartner | René Pfeiffer, info@studios-in-motion.de, 05208 9999000 |
6. EU-Versand: Pflichten in den Zielländern
Die Versandzone EU ist aktiv (9,90 €). Jedes EU-Land hat ein eigenes Verpackungsregime. Für den Start ist das Risiko bei wenigen Sendungen gering, aber zwei Länder sind streng:
| Land | Pflicht | Empfehlung |
| Österreich | Seit 2023 Registrierung und Bevollmächtigter für ausländische Versandhändler (Sammel- und Verwertungssystem, z. B. ARA) | Bei regelmäßigen Bestellungen aus AT: Bevollmächtigten beauftragen (Dienstleister wie Lizenzero oder ecosistant bieten AT mit an) |
| Frankreich | EPR mit „Identifiant unique“ (CITEO), Pflicht ab der ersten Sendung | Dasselbe, über denselben Dienstleister |
| Übrige EU | Meist Schwellenwerte oder niedrige Pauschalen | Nach dem ersten Quartal anhand der echten Länderverteilung entscheiden; alternativ die EU-Zone zunächst auf AT, NL, BE, LU, DK, IT, ES begrenzen |
7. Duale Systeme für unsere Größenordnung
| Anbieter | Eignung | Hinweis |
| Lizenzero (Interseroh+) | Online-Abschluss in Minuten, Mindestmengen ohne Aufschlag, EU-Länder zubuchbar | Für uns die einfachste Wahl |
| activate by Reclay | Online-Rechner, kleine Mengen | Gleichwertig |
| Noventiz, Zentek, Veolia | Klassische Systeme, eher für größere Mengen | Nicht nötig |
8. Nach der Registrierung
- Registrierungsnummer an mich: Ich trage sie ins Impressum (Abschnitt „Verpackungsregister“) und in die Shop-Akte ein.
- Der Hub zählt Sendungen je Land, Variante und Verpackungstyp für die Jahresmeldung.
- Prodigi-Verpackungsspezifikation ablegen, damit die Gewichte belegbar sind.
Quellen: ZSVR Themenpapier Versand- und Onlinehandel · IT-Recht Kanzlei: Verantwortlichkeit bei Fulfillment und Dropshipping · ZSVR Newsletter August 2026 (PPWR, VerpackDG) · Greenberg Traurig: PPWR und E-Commerce. Keine Rechtsberatung, sorgfältig zusammengestellt am 11.10.2026.